Aufsichtsbehörden und Versicherer
Die SEC schreibt vor, dass wesentliche Vorfälle den Anlegern innerhalb von vier Werktagen mitgeteilt werden müssen, und Hersteller in EU-Lieferketten fallen in den Geltungsbereich der NIS2-Richtlinie. Auch Cyber-Versicherer haben geprüfte, unveränderliche Backups zur Voraussetzung für den Versicherungsschutz gemacht.